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Antrag auf Förderung Kindertagespflege

gem. §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Betreuungsvereinbarung bzw. Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Aschaffenburg schicken.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Daten des zweiten Elternteils
Angaben zum Kind

Bei einer Vormundschaft ist der Beschluss (Bestallung) über diese als Anlage hochzuladen! Bei einer gesetzlichen Betreuung ist die Betreuungsurkunde hochzuladen!

Antragsteller
Angaben zur Feststellung des Förderanspruchs:

Hinweis: Bei getrennt lebenden Elternteilen sind diese Angaben nur bei dem Elternteil einzutragen, bei dem das Kind lebt

Kindertageseinrichtung / Schule
Tagespflegeperson

Der Betreuungsvetrag muss in jedem Fall vorgelegt werden. Falls dieser bei Antragsstellung noch nicht abgeschlossen war, bitte nachreichen!

z. B. Großmutter, Tante, etc.

Betreuungszeiten

Bitte geben Sie als kleinste Einheit die Viertelstunde (09:15 / 09:30 / 09:45 / 10:00) an.

Geldleistung an die Tagespflegeperson

Die Förderung Ihres Kindes in Tagespflege durch das Landratsamt Aschaffenburg umfasst die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson gem. §§ 23ff SGB VIII. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson ausbezahlt.

Kostenbeitrag

Für die Betreuung von Kindern nach §§ 23, 24 SGB VIII in der qualifizierten Kindertagespflege des Landkreises Aschaffenburg werden pauschalierte Kostenbeiträge erhoben (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII i. V. m der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service-und-Verwaltung/Verwaltung/Satzungen-und-Verordnungen/. 

 

Je angefangener Kalendermonat wird pro Monat folgender Kostenbeitrag erhoben:

Buchungszeit pro Tag

Kostenbeitrag

> 2 - 3 Stunden

> 3 - 4 Stunden

> 4 - 5 Stunden

> 5 - 6 Stunden

> 6 - 7 Stunden

> 7 - 8 Stunden

> 8 - 9 Stunden

> 9 - 10 Stunden

100,00 €

120,00 €

140,00 €

160,00 €

180,00 €

200,00 €

220,00 €

240,00 €

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 22 - Familienbegleitende Jugendhilfe

Stichwort: "Tagespflegeberatung"

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier!


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