06021 394 - 3330
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
bauaufsicht@lra-ab.bayern.de

Anmeldung zur Abnahme von Fliegenden Bauten

Nach Art. 72 BayBO sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Nach dem Aufstellen eines fliegenden Baus muss eine Gebrauchs-Abnahme durch das Landratsamt erfolgen. Hierzu ist ein Abnahmetermin zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online zu beantragen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Daten des Rechnungsempfängers
Daten des Ansprechpartners für die Abnahme der "Fliegenden Bauten"
Abnahme des fliegenden Baus
Die Zeltabnahme findet in der Regel Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr statt sowie am Freitag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr.

Der Termin soll mindestens 2 Wochen in der Zukunft liegen.

Angaben zum Fliegenden Bau

Bitte beachten Sie die Änderungen zur Anzeigepflicht:

  • Tribüne
    Grundfläche größer als 200 m²
    oder Höhe der betretbaren Fläche größer als 1 m
  • Zelthalle oder Festzelt
    Grundfläche größer als 200 m²
    oder Achsbreite von mehr als 10 m
  • Zirkuszelt
    Grundfläche größer als 200 m²

Größe der Zelt- bzw. Festhalle: (Länge [m] x Breite [m] = Fläche [m²] )

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 15 - Technische Bauaufsicht

Stichwort: "Technische Bauaufsicht"

Zustimmung zur elektronischen Antwort
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