Mir ist bekannt, dass alle behördlichen Erklärungen und Bescheide mit Zugang beim Empfangsbevollmächtigten als dem Halter rechtswirksam als zugegangen gelten und damit die gesetzlichen Fristen in Lauf gesetzt werden. Die Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten kann während der Dauer der Zulassung nicht widerrufen werden. Die Empfangsbevollmächtigung erlischt 3 Monate nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bzw. nach Ablauf der Zulassung.