Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
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Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges

Notwendige Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen sind zum Nachweis der Halterdaten bei der Zulassungsstelle vorzulegen: 

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (=Halter) im Original oder beglaubigte Kopie, nicht älter als 1 Jahr

  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten im Original
Daten Fahrzeughalter

Hiermit beauftrage und bevollmächtigte ich

Daten Empfangsbevollmächtigten

folgende Person als Empfangsbevollmächtigten

zur Entgegennahme sämtlicher behördlicher Erklärungen und Bescheide in Bezug auf das Fahrzeug mit.

Fahrzeugdaten

Mir ist bekannt, dass alle behördlichen Erklärungen und Bescheide mit Zugang beim Empfangsbevollmächtigten als dem Halter rechtswirksam als zugegangen gelten und damit die gesetzlichen Fristen in Lauf gesetzt werden. Die Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten kann während der Dauer der Zulassung nicht widerrufen werden. Die Empfangsbevollmächtigung erlischt 3 Monate nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bzw. nach Ablauf der Zulassung.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

 
Fachbereich 43
Stichwort "Verkehrswesen"

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Datum

Unterschrift des Halters

Ich erkläre mich mit der Beauftragung als Empfangsbevollmächtigtem einverstanden.

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Datum

Unterschrift des Empfangsbevollmächtigten

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