Die Einverständniserklärung ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben, außer das Sorgerecht ist einem Elternteil alleine zugesprochen. In diesem Fall ist der entsprechende Nachweis vorzulegen. Weiterhin sind alle Personalausweise im Original vorzulegen und es ist ein zustellungsbevollmächtigter Elternteil zu bestellen.