Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
06021 394 - 6300
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Vollmacht zur Fahrzeugzulassung

Notwendige Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen sind zum Nachweis der Halterdaten bei der Zulassungsstelle vorzulegen: 

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (=Halter) im Original oder beglaubigte Kopie, nicht älter als 1 Jahr

  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten im Original
  • Gewerbeanmeldungen bzw. Auszüge aus dem Handelsregister 
Fahrzeugdaten
Daten Vollmachtgeber / zukünftiger Halter
Daten Vollmachtnehmer

Hiermit erteile ich Frau / Herrn / Firma

die Vollmacht, das Fahrzeug auf mich als Fahrzeughalter zuzulassen und die Papiere in Empfang zu nehmen. 

Hinweis

Zulassungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn bestehende Rückstände aus vorangegangenen Zulassungsverfahren und Kfz-Steuern, sowie den damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren beglichen sind (Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Durchführungsverordnung in der jeweilg geltenden Fassung) 

Das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

 
Fachbereich 43
Stichwort "Verkehrswesen"

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Datum

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