Durch das Einreichen des Bewerbungsbogens samt mindestens einem Foto des Lieblingsortes bestätigt die/der Teilnehmende, dass sie/er über alle notwendigen Rechte zur Veröffentlichung der Fotos verfügt. Der freiwillige Text zu den Lieblingsorten muss in einer anonymisierten Form eingereicht werden, das heißt ohne personenbezogene Daten (von lebenden Personen) und ohne Preisgeben von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Darüber hinaus erklärt sich die/der Teilnehmende mit der honorarfreien Veröffentlichung der Aufnahmen sowie der auf freiwilliger Basis angegebenen Antworten im Bewerbungsbogen (lediglich die thematischen Infos und nicht personenbezogene Kontaktdaten) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Print, Internet (inkl. sozialer Medien) und Ausstellungen) des Landkreises Aschaffenburg einverstanden. Weiter stellt die/der Teilnehmende das Landratsamt Aschaffenburg von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich eventuell aus der Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligungsaktion ergeben könnten.
Die/der Teilnehmende hat hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Fotos und optionalen Antworten zur Beschreibung des Lieblingsortes sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
Die/der Teilnehmende versichert mit dem Zusenden der Fotos, dass er/sie das Urheberrecht an diesen Fotos bzw. eine schriftliche Lizenz des Urhebers besitzt, die sie/ihn berechtigt, das urheberrechtlich geschützte Material für die nachfolgend beschriebene Nutzung (www.regionale-identitaet-ab.de bzw. www.landkreis-aschaffenburg.de) hochzuladen.
Die/der Teilnehmende versichert weiter, dass abgebildete Personen ihre Einwilligung zu der nachfolgend beschriebenen Nutzung erteilt haben oder dass deren Einwilligung gesetzlich nicht erforderlich ist und bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gleiches gilt für Urheber und Rechteinhaber von abgebildeten Werken oder sonst vor der Abbildung geschützten Leistungen.
Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, entsprechende Lizenzen und Einwilligungen schriftlich einzuholen und dem Landratsamt Aschaffenburg auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Die/der Teilnehmende muss zur Teilnahme seinen richtigen und vollständigen Namen sowie die richtige E-Mail-Adresse mitteilen.
Mit der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen und der Abgabe des Bewerbungsbogens räumt die/der Teilnehmende dem Landratsamt Aschaffenburg die entgeltfreien, räumlichen, zeitlichen und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung, auch in elektronischer Form im Internet an den den Fotos und den freiwilligen Antworten im Bewerbungsbogen (lediglich die thematischen Infos und nicht personenbezogene Kontaktdaten) ein. Dies umfasst das Recht zur Bearbeitung des eingesandten Fotos für die Bürgerbeteiligungsaktion, die Verwendung und Veröffentlichung in sozialen Medien sowie zur Verwendung für die Berichterstattung über die Bürgerbeteiligungsaktion und die Öffentlichkeitsarbeit (unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print und Online). Weist die/der Teilnehmende nicht ausdrücklich darauf hin, dass bei einer vom Landratsamt Aschaffenburg im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Print, Internet (inkl. sozialer Medien) und Ausstellungen) durchgeführten Veröffentlichung eines eingereichten Fotos, ein von dem/der Teilnehmenden konkret erwünschtes „Copyright“ bzw. ein „Verweis auf“ oder ein Bildnachweis als Quelle von den Mitarbeiter*innen des Landratsamts anzugeben ist, darf das Landratsamt die jeweiligen Fotos auch ohne Quellenangabe für die genannten Zwecke nutzen. Dem Landratsamt Aschaffenburg ist es dazu gestattet, Nutzungsrechte der eingereichten Fotos und freiwilligen Antworten im Bewerbungsbogen (lediglich die thematischen Infos und nicht personenbezogene Kontaktdaten) auf Dritte zu übertragen. Die Einräumung des Nutzungsrechtes durch die/den Teilnehmenden gegenüber dem Landratsamt Aschaffenburg erfolgt unentgeltlich.
Für den Fall von Rechtsverletzungen oder einer Inanspruchnahme des Landratsamts Aschaffenburg auf Grund von Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder sonstigen Rechtsverletzungen stellt die/der Teilnehmende das Landratsamt Aschaffenburg von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Das Landratsamt Aschaffenburg behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen, die nicht den inhaltlichen und formellen Kriterien von www.regionale-identitaet-ab.de bzw. www.landkreis-aschaffenburg.de entsprechen. Die/der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Einstellung des Lieblingsortes und der Fotos oder dessen Verbleib auf www.regionale-identitaet-ab.de bzw. www.landkreis-aschaffenburg.de.
Das Landratsamt Aschaffenburg übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bewerbungen und Fotos.
Die Entscheidung zur Aufnahme des Lieblingsortes der Mitarbeit*innen des Landratsamtes ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.