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Streckenliste 

(A – Schalenwild und B – sonstige Wildarten)

Hinweis:

Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber durch die Streckenliste zu erbringen. Sie ist in die Liste A und B unterteilt. In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet aufgefundene Wild, beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen. Die Eintragungen in die Liste A sind innerhalb einer Woche, die in Liste B vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.

 

Über erlegtes oder verendet aufgefundenes Rotwild ist außerdem innerhalb einer Woche eine Abschussmeldung nach Maßgabe der unteren Jagdbehörde zu erstatten.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Aschaffenburg schicken.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Ihre persönlichen Daten

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Streckenliste (A – Schalenwild und B – sonstige Wildarten)
Angaben zum Revierinhaber
Streckenliste A - Schalenwild
Schalenwild

Das Gewicht ist bei Trophäenjägern ohne Haupt und Trophäe anzugeben. Die Gewichtsangabe ist mit "0", wenn das Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).

z.B. Angaben über Erlegung kranken Wildes außerhalb d. Jagdzeit o. über Abschussplan hinaus; Art des Fallwildes (Straßenverkehr, etc.)

Schalenwild bitte einzeln aufführen

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Haarwild

Haarwildart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Hühnervögel

Hühnervogelart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Raufußhühner

Raufußhuhnart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Gänse

Gansart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Entenvögel

Entenvogelart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Möwen

Möwenart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Greifvögel

Greifvogelart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Rabenvögel

Rabenvogelart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Streckenliste B - Sonstige Wildarten

Sonstige Federwildarten

Sonstige Federwildart

z. B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten; Lebendfang

Angaben im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer (für die Veterinärverwaltung):

Erläuterung:

Jäger, die ihr erlegtes Wild als Primärerzeugnis (d. h. in der Decke/im Federkleid) in kleinen Mengen nur an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmer (z. B. Gaststätten) zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben, unterliegen nicht den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004. Sie bedürfen in diesem Zusammenhang nicht der Registrierung als Lebensmittelunternehmer.

 

Bitte beachten:

Werden über die o. a. registrierungspflichtigen Tatbestände hinaus zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt, kann eine Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb erforderlich sein. Nähere Informationen, ob Ihre Tätigkeit der Zulassungspflicht unterliegt oder ob eine Registrierung ausreicht, erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, Abteilung Veterinärwesen (Veterinäramt).

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Stichwort: "Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht"

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


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