06021 394 - 7444
Montag - Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
abfallwirtschaft@lra-ab.bayern.de

Reklamation Müllabfuhr

Dieses Formular gilt nicht für:

  • Beschädigte Tonne
  • Gelber Sack: Die Abfuhr des gelben Sacks ist eine privatwirtschaftliche Sammlund der dualen Syteme, welche nicht über die Müllgebühren finanziert wird und daher nicht Teil der Serviceleistungen des Landkreis Aschaffenburg ist. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten rund um den gelben Sack, oder bei liegen gebliebenen Säcken an:
    Firma Werner
    Telefon: 0800/00937637 oder 06021/5991-0
    E-Mail: info@werner-entsorgt.de
  • Müllabfuhr in der Stadt Aschaffenburg

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular. 

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Firmenname, Vereinsname

Ihre Reklamation

Eine Nachleerung der Tonne ist leider nicht möglich. Bitte stellen Sie die Tonne bei der nächsten Leerung erneut zur Abfuhr bereit. Für Übermengen an Restmüll können Sie einen gebührenpflichtigen Restmüllsack bei Ihrer Gemeinde erwerben. 
Übermengen an Papier können Sie kostenfrei auch an vielen Wertstoffhöfen im Landkreis Aschaffenburg abgeben. Alle Sammelstellen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Bitte schließen Sie das Formular.

Die Müllwerker klemmen Ihnen z.B. bei Fehlbefüllungen oder bei eingefrorenen Tonnen einen Zettel an die Mülltonne. Bitte beachten Sie die darauf enthaltenen Informationen. Bitte stellen Sie Ihre Tonne bei der nächsten Abfuhr bereit. Eine Nachleerung ist leider nicht möglich.

 

Wenn sich Stoffe in der Tonne befinden die nicht hinein gehören, kann eine Leerung nicht durchgeführt werden (z.B. Bio-Kunststoffbeutel, Metalle, Plastik). Die Biomüllfahrzeuge im Landkreis Bad Kissingen wurden mit einer speziellen Software für die Erkennung von Störstoffen ausgestattet. In diesem Falle wird Ihnen eine Rote Karte an die Tonne geklemmt. Bitte entfernen Sie die Fremdstoffe aus der Tonne und stellen diese zum nächsten Abfuhrtermin erneut zur Entleerung bereit.

 

Alternativ können Sie einen gebührenpflichtigen Restmüllsack bei einer den angegebenen Verkaufsstellen des Kommunalunternehmens (nicht Stadt Bad Kissingen) kaufen. Klemmen Sie bitte den leeren Sack in den Deckel der Biotonne ein und stellen die Biotonne mit dem eingeklemmten leeren Sack beim Leerungstermin der Restmülltonne in der Folgewoche zur Leerung bereit. Die Biotonne mit dem eingeklemmten Sack wird dann als Restmüll entsorgt, der Sack dient als Nachweis der Gebührenzahlung. 

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 54 - Abfallwirtschaft

Stichwort: "Müllgebührenstelle"

Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach übermittelt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out