06021 394 - 4251, 4252 oder 4253
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
beistandschaft@lra-ab.bayern.de

Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung)

gem. § 58 a SGB VIII (Alleinsorge)

Negativbescheinigung:

  • Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt. Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zum Beispiel für Behörden oder Banken.
  • Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.
  • Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.
  • Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts stellen.

Bitte halten Sie die Geburtsurkunde des Kindes bereit. Im Laufe der Antragstellung ist es erforderlich diese hochzuladen

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Ihre persönlichen Daten

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zum Kind
Angaben zum Antrag

Ich versichere mit meiner Unterschrift / der digitalen Einreichung, dass

Allgemeiner Hinweis

Gem. § 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, anschließend heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. „Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge“ (§ 162 a Abs. 2 BGB). Sonstige Sorgerechtseinschränkungen durch das Familiengericht (Sorgerechtsübertragung oder -entzug) sind hiervon unberührt.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 22 - Familienbegleitende Jugendhilfe

Stichwort: "Beistandschaft"

Zustimmung zur elektronischen Antwort
all fields marked with a (*) are required and must be filled out