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Meldeblatt für Waldbrände

Gemäß der Nr. 9 der Richtlinien zur Waldbrandabwehr als gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innern vom 09.04.2013; Az.: F 3-7746-1/20 u. ID4-2252.15-21 (AllMBl Nr. 5/2013) wird nachstehender Waldbrand angezeigt:

Zuständiger der Feuerwehr

Bitte geben Sie hier Ihre Daten ein.

In der Regel ist der Zuständige der Kommandant oder der Stellv. Kommandant der zuständigen Feuerwehr.

Alarmierung
Einsatz Details

z.B. Reisig, Unterholz, Bodenfeuer, Kronen- u. Vollfeuer, ...

z.B. über Orts-/Kreis-/Staats-Bundesstraße,

gut ausgebauter Schotterweg,

befestigter Waldweg,...

 

 

Eingesetzte Wehren
Eingesetztes Material

z.B. Class-A-Foam, Netzmittel,...

z.B. Class-A-Foam, Netzmittel,...

z.B. Motorsägen, Feuerpatschen, Schaufeln, Kleinlöschgeräte,...

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Stichwort: "Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz"

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