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Vorschlag zur Verleihung des Staatlichen Ehrenzeichens

nach langjähriger Dienstzeit

 

(Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEEzG) vom 11. Dezember 2012)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Ihre Angaben

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Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zur zu ehrenden Person

Die Personen haben sich während der angegebenen Zeiträume durch ununterbrochene Tätigkeit im aktiven Dienst ausgezeichnet.

Versagungsgründe

Sollten Versagungsgründe nach Art. 2 Abs. 3 FwHOEEzG vorliegen, brechen Sie bitte die Beantragung ab.

 

Art. 2 Abs. 3 FwHOEEzG

(3) Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person bei einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist.

 

 

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Stichwort: "Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz"

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Vorschlags wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Nach Prüfung des Online-Antrags erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.

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