06021 394 - 7212
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
wasser-und-bodenschutz@lra-ab.bayern.de

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

gem. § 8 WHG, Art. 15 BayWG  i. V. m. Art. 70 BayWG

Hinweis:

In Wasserschutzgebieten und auf im Altlastenkataster eingetragene Flächen sind Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000

  • Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag des Sickerschachtes und der Ablaufleitungen)

  • Werksbezeichnung der Pumpe

  • Bauwerkszeichnungen zur Wasserentnahme und -einleitung

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Wasserentnahme und der Nutzung

Hinweis:

Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Grundwasserwärmepumpen in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Grundwasserwärmepumpe hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Grundwasserwärmepumpe hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Angaben zum Verwendungszweck
Anlagen

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.

Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 52 - Wasser- und Bodenschutz

Stichwort: "Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren"

all fields marked with a (*) are required and must be filled out