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Anzeige gemeinnütziger Sammlungen

gemäß § 18 Abs. 3 KrWG im Landkreis Aschaffenburg

Notwendige Unterlagen:

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

     

  • Kopie der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. der Erlaubnis nach § 54 KrWG


Sofern die Verwertung durch einen Dritten erfolgt:

  • Nachweis darüber, dass der Erlös der Sammlung einem gemeinnützigen Träger zukommt
    ​​​​​​​

  • Kopie des Efb-Zertifikats (bei Entsorgungsfachbetrieb)

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Art / Zweck der Sammlung

Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO

Gebiet der Sammlung
Zeitraum der Sammlung
Beauftragter Dritter
Angaben beauftragter Dritter
Abfallarten und Mengen

Welche Abfälle sollen gesammelt werden und wieviel wird voraussichtlich pro Jahr im Landkreis gesammelt?
(AVV-Schlüssel entnehemen Sie diesem Link: AVV Schlüsselliste)

z.B. Altmetall, Altkleider, Schuhe

z.B. Altmetall = AVV 20 01 40, Altkleider und Schuhe = AVV 20 01 10

Weiterer Verwertungsweg

Falls mehrere Verwertungsbetriebe für eine Fraktion beauftragt wurden, bitte alle aufführen!

z. B. Heizkraftwerk, Export ins Ausland, Weiterverkauf an andere Firmen, etc.

Anlagen

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz

z.B. eine Kopie des Vertrages mit dem beauftragten Dritten

Hinweise

Sofern Unterlagen vollständig beim Landratsamt eingegangen sind, darf erst nach Ablauf von 3 Monaten mit der Sammlung begonnen werden. 

Sollten sich wesentliche Angaben ändern, so sind diese dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sondernutzungserlaubnisse oder privatrechtliche Verträge mit Dritten zur Nutzung von Aufstellungsflächen unterliegen eigenständigen rechtlichen Vorgaben. Diese sind mit dem geweiligen Grundstückseigentümer separat zu vereinbaren.  

Eine unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 51 - Natur- und Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Stichwort: "Staatliches Abfallrecht"

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