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Antrag auf Übernahme von Beiträgen für Tageseinrichtungen

(Kindergarten, Kinderkrippe, Hort, Mittagsbetreuung)

Notwendige Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG bzw. nach WoGG erhalten, ist der aktuelle Leistungsbescheid einzureichen.
  • Wenn Sie keine der o. g. Sozialleistungen erhalten, sind folgende Nachweise für die Entscheidung einer Bewilligung maßgeblich:
    • Nachweise Mietkosten / Nebenkostenvorauszahlung oder
    • Nachweise Kosten des Eigenheims
    • Verdienstabrechnung der letzten 12 Monate oder
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre / aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
    • Nachweis Leistungen von Sozialleistungsträgern
    • Nachweise über sonstige Einkünfte
    • Nachweis Besondere Belastungen

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Hier können Sie das Formular als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Daten des ersten Elternteils

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Daten des zweiten Elternteils
Angaben zum Kind

Bei einer Vormundschaft ist der Beschluss (Bestallung) über diese als Anlage hochzuladen! Bei einer gesetzlichen Betreuung ist die Betreuungsurkunde hochzuladen!

Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Unterkunftsaufwendungen) entfällt, nach Vorlage eines gültigen Bescheides über den Bezug der nachfolgend genannten Sozialleistungen:

Die Gewährung kann nur erfolgen, wenn Sie keine Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG oder WoGG erhalten.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind folgende Angaben notwendig und zu belegen!

Freies Wohnrecht bedeutet unentgeltlich (z. B. Gemeinschaftsunterkunft, -Einrichtung)

Einkünfte

Bitte fügen Sie die Verdienstnachweise der letzten 12 Monate in einer Datei bei.

Bitte fügen Sie die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre sowie eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung.

Bayerisches Krippengeld:

Sollten Sie nicht im Bezug folgender Leistungen sein:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Grundsicherung,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Asylbewerberleistungen,

dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Bayerisches Krippengeld. Dies ist auf die von Ihnen beantragte Hilfe des Jugendamtes anzurechnen. Bitte lassen Sie daher Ihren Anspruch beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales in Würzburg überprüfen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie zum Downloaden auf der Seite des ZBFS. Informieren Sie das Amt für Kinder, Jugend und Familie unverzüglich per Mail unter kita@lra-ab.bayern.de, ob Sie einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen oder bereits gestellt haben.

Einkünfte zweiter Elternteil

Bitte fügen Sie die Verdienstnachweise der letzten 12 Monate in einer Datei bei.

Bitte fügen Sie die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre sowie eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung.

Bayerisches Krippengeld:

Sollten Sie nicht im Bezug folgender Leistungen sein:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Grundsicherung,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Asylbewerberleistungen,

dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Bayerisches Krippengeld. Dies ist auf die von Ihnen beantragte Hilfe des Jugendamtes anzurechnen. Bitte lassen Sie daher Ihren Anspruch beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales in Würzburg überprüfen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie zum Downloaden auf der Seite des ZBFS. Informieren Sie das Amt für Kinder, Jugend und Familie unverzüglich per Mail unter kita@lra-ab.bayern.de, ob Sie einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen oder bereits gestellt haben.

Besondere Belastungen

Als besondere Belastungen können einkommensmindernd berücksichtigt werden:

  • Angemessene Beträge zu Versicherungen (z. B. Haftpflicht-, Hausrat-, Unfallversicherung, etc.; Nachweise vorlegen)
  • Aufwendungen für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Nachweise vorlegen).
  • Hinweis nach § 62 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII): Die Angaben sind erforderlich, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Jugendhilfe vorliegen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist § 62 SGB VIII. Hilfegewährung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens ab Antragsmonat, fehlende Unterlagen sind nachzureichen. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, kann Ihr Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden
Unterhaltsverpflichtung der Eltern für weitere Kinder

Alle Einkünfte in Geld- oder Geldeswert

Weitere Personen im Haushalt

Alle Einkünfte in Geld- oder Geldeswert

Kindertageseinrichtung

Die benötigten Daten können Sie aus dem Buchungsbogen bzw. Betreuungsvertrag, den Sie mit der Einrichtung geschlossen haben, entnehmen.

Bitte informieren Sie die Kindertageseinrichtung über Ihre Antragstellung und bitten die Leitung um Übersendung einer Online Bestätigung an die Elternbeitragsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg.

Allgemeine Hinweise

Alle Angaben im Antrag sind vollständig und wahr. Ich / Wir wurde(n) unterrichtet, dass jede Änderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse während der Dauer der Hilfegewährung unverzüglich und unaufgefordert dem Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich 22 - Elternbeiträge, mitzuteilen ist. Mir / Uns ist bekannt, dass Jugendhilfe, die aufgrund von unvollständigen, unwahren oder verspäteten Angaben gewährt wurde, zurückgefordert werden kann.

Ebenso bin ich / sind wir damit einverstanden, dass im Rahmen der Sachbearbeitung Ihres Antrages auf Bewilligung einer Jugendhilfe sowie auch für die Dauer der Hilfegewährung Bestätigungen über den Bezug anderer Sozialleistungen, wie z. B. Sozialgeld/Arbeitslosengeld II, Arbeitslosengeld I, Wohngeld/Lastenzuschuss, Unterhaltsvorschuss, etc. bei den zuständigen Stellen eingeholt werden können.

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X handelt.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 22 - Familienbegleitende Jugendhilfe

Stichwort: "Elternbeiträge""

Zustimmung zur elektronischen Antwort
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