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Antrag auf Entschädigung der Kreisausbilder und Schiedsrichter der Feuerwehren

Rechnung

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Das Geburtsdatum wird benötigt, um den Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt nachzukommen.

Angaben zum Lehrgang / zur Leistungsprüfung

Beispiel: 3,5 entspricht 3h 30min.

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Nach § 3 Nr. 26 EStG sind die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter/in im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft bis zu Höhe von insgesamt 3.000 € im Jahr steuerfrei. Da die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird, ist die/der Übungsleiter/in für die steuerliche Erfassung ihrer/seiner Einnahmen aus den Übungsleitertätigkeiten selbst verantwortlich. Sie/Er ist verpflichtet die entsprechenden Einnahmen in ihrer/seiner Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen. Gegebenenfalls sind die Einnahmen auch rentenversicherungspflichtig gem. § 2 SGB VI.

Die Abrechnung der Ausbildungsentschädigung soll spätestens 3 Monate nach Ende des jeweiligen Lehrgangs oder der Leistungsprüfung erfolgen. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach 6 Monaten.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf datenschutz.lra-ab.de.
Das entsprechende Infoblatt finden Sie unter:

Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Stichwort: "Entschädigungsantrag Kreisausbilder und Schiedsrichter"

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